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Landesversorgungsamt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    obere Versorgungsbehörde der Versorgungsverwaltung. Das Landesversorgungsamt führt die Aufsicht über die Versorgungsbehörden und unterliegt der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörde. Inzwischen können die Länder die Versorgungsämter auch in allgemeinen Verwaltungsbehörden oder bei Kommunen ansiedeln, so dass spezifische Landesversorgungsämter nur noch in einzelnen Bundesländern bestehen.

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