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Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesetz i.d.F. vom 22.10.1998 (BGBl. I 3209), enthält die Rechtsvorschriften über das Verhalten der Teilnehmer am Verkehr auf Seeschifffahrtsstraßen.

    Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

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