Direkt zum Inhalt

Stimmschein

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hinterlegungsbescheinigung, von der als Hinterlegungsstelle für die Aktien fungierenden Bank bzw. von dem Notar ausgestellte Bescheinigung als Grundlage für die Ausübung des Stimmrechts bei der Teilnahme an der Hauptversammlung einer AG. Der Stimmschein bezieht sich je nach dem Betrag der hinterlegten Aktien auf eine bestimmte Stimmenzahl. Die Aktien bleiben bis zum Schluss der Hauptversammlung gesperrt, um Doppelanmeldungen unmöglich zu machen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com