Direkt zum Inhalt

Stimmschein

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hinterlegungsbescheinigung, von der als Hinterlegungsstelle für die Aktien fungierenden Bank bzw. von dem Notar ausgestellte Bescheinigung als Grundlage für die Ausübung des Stimmrechts bei der Teilnahme an der Hauptversammlung einer AG. Der Stimmschein bezieht sich je nach dem Betrag der hinterlegten Aktien auf eine bestimmte Stimmenzahl. Die Aktien bleiben bis zum Schluss der Hauptversammlung gesperrt, um Doppelanmeldungen unmöglich zu machen. Heute genügt bei börsennotierten Gesellschaften ein in Textform auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz.

    Vgl. Stimmrecht.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Stimmschein"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Stimmschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stimmschein-42251 node42251 Stimmschein node43753 Stimmrecht node42251->node43753 node44319 Sicherungsübereignung node43753->node44319 node48797 Treuhänder node43753->node48797 node31763 Aktie node31763->node43753 node50314 Vorzugsaktie node50314->node43753
    Mindmap Stimmschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stimmschein-42251 node42251 Stimmschein node43753 Stimmrecht node42251->node43753

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete