Zitierfähige Version
Prolongation
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Stundung fälliger Leistungen oder Verlängerung der Kreditfrist.
2. Arten: a) Kredit-Prolongation: Erfolgt meist auf Antrag des Kreditnehmers und durch schriftliche Bestätigung der Prolongation seitens der Bank, nachdem diese das Kreditengagement der üblichen Kreditwürdigkeitsprüfung unterzogen hat.
b) Wechsel-Prolongation: Verlängerung des Zahlungsziels eines Wechsels. Die Prolongation erfolgt durch Vereinbarung von Wechselinhaber und -schuldner in der Praxis durch Akzeptierung eines neuen vom Aussteller oder letzten Inhaber ausgestellten Wechsels durch den Wechselschuldner gegen Rückgabe des alten fälligen Wechsels; dabei wird der Wechselbetrag ggf. um Diskontspesen erhöht (falls diese nicht bar bezahlt werden) oder um eine Teilsumme (Teilprolongation) ermäßigt.
c) Prolongation beim Termingeschäft: Hinausschieben der Erfüllung auf späteren Termin, wenn die Erwartungen auf Steigen oder Fallen der Kurse nicht eingetreten sind, durch Vereinbarung zwischen beiden ursprünglichen Kontrahenten (direkte Prolongation) oder durch Einschalten eines Dritten (indirekte Prolongation).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon