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Revision von öffentliche Lasten vom 08.06.2009 - 13:54

öffentliche Lasten

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    1. I.w.S.: Sammelbegriff für alle öffentlich-rechtlichen Pflichten zu einer Leistung oder Duldung ohne Rücksicht auf Rechtsgrund und Inhalt im Einzelnen.

    Beispiel: Abgaben.

    2. I.e.S.: Öffentlich-rechtliche Pflicht, die als dingliches Recht auf einer Sache, v.a. auf einem Grundstück ruht, und zwar als Leistungspflicht (Hypothekengewinnabgabe), Haftungspflicht (Verwertungsrecht) oder Duldungspflicht.

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