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progressive Abschreibung
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Form der Abschreibung mit von Jahr zu Jahr steigenden Beträgen, wobei die Progression arithmetisch oder geometrisch verlaufen kann.
1. Handelsrecht: Die progressive Abschreibung ist in der Praxis nahezu bedeutungslos, da sie i.d.R. dem Vorsichtsprinzip und damit auch den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung widerspricht.
Beispiel für eine Ausnahme: Eine Anlage, deren Kapazität anfänglich nicht ausgelastet ist und die erst sukzessive in die Vollbeschäftigung hineinwächst. Aber auch in einem solchen Fall ist sorgfältig zu prüfen, ob nicht technische oder wirtschaftliche Gründe ein anderes Abschreibungsverfahren erforderlich machen (Abschreibung).
2. Steuerrecht: Die progressive Abschreibung ist unzulässig (vgl. die abschließende Regelung der Abschreibungsmethoden durch § 7 EStG).
Gegensatz: degressive Abschreibung.
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