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Schweizerische Nationalbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Institution: Sitz in Bern und Zürich, zudem unterhält sie in Genf eine Zweigniederlassung mit Kassenstelle und fünf weitere Vertretungen in Basel, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Es folgen 16 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen. Durch Bundesgesetz vom 6.10.1905 errichtete alleinige Notenbank der Schweiz, in der Rechtsform einer AG. Die Schweizerische Nationalbank nahm ihre Tätigkeit am 20.6.1907 auf. Sie ist die Zentralbank der Schweiz.

    2. Aufgaben: Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitk der Schweiz. Vorrangiges Ziel ist Preisstabilität, zudem berücksichtigt sie die Konjunkturentwicklung.

    3. Organisation: Das Direktorium ist das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der Nationalbank. Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung. Er besteht aus elf Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder (darunter der Präsident und der Vizepräsident) vom Bundesrat und fünf Mitglieder von der Generalversammlung gewählt werden.

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