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Schadenversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, die den durch einen konkreten Schaden entstandenen Mittelbedarf decken.

    Beispiele: Sachversicherungen, wie etwa die Feuerversicherung, Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, Leitungswasserversicherung, sowie die Haftpflichtversicherung.––Es gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung; der Versicherungsnehmer darf durch die Ersatzleistung nicht bereichert werden. Die Versicherungsleistung wird durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und die Schadenhöhe dreifach begrenzt.––Gegensatz: Summenversicherung.

     

     

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