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Steuerparadoxon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Finanzwissenschaft

    1. Begriff: Eine von C. Föhl aufgestellte These, dass wie alle anderen Steuern auch Gewinnsteuern überwälzbar (Steuerüberwälzung) seien. Durch die Wiederverausgabung der Steuereinnahmen durch den Staat oder durch Kreditfinanzierung steigt die gesamte Nachfrage nach Gütern und Diensten, ohne dass sich das Angebot ausdehnt, und ermöglicht dadurch die für eine Überwälzung notwendigen Preiserhöhungen.

    2. Bedeutung: Die Aussage von Föhl löste eine umfangreiche Diskussion aus (Föhl-Kontroverse), da sie im völligen Gegensatz zu der bisherigen mikroökonomisch abgeleiteten Nichtüberwälzungsthese stand. Es zeigte sich, dass die Prämisse unveränderter Konsum- und Investitionsausgaben infolge erhöhter Gewinnbesteuerung unhaltbar ist und dass sich eindeutige Aussagen über die Überwälzung von Gewinnsteuern kaum fällen lassen.

    Vgl. auch Inzidenz.

    II. Investitionsrechnung:

    Ein abschreibungsfähiges Investitionsobjekt ist vor Steuern nicht vorteilhaft (Kapitalwert < Anschaffungszahlung), nach Steuern jedoch vorteilhaft (Kapitalwert > Anschaffungsauszahlung).

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