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pactum de non petendo

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Stillhalteabkommen; befristeter Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung, wonach der Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt sein soll. Anders als bei der Stundung leugnet der Schuldner regelmäßig das Bestehen einer Forderung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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