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Seignorage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der Geldtheorie gebräuchlicher Begriff, der sich auf die mit dem allg. Preisniveau deflationierten Einnahmen des Staates aus sämtlichen Arten der Basisgeldemission (Münzen, Noten, Einlagen von Geschäftsbanken und privaten Nichtbanken bei der Zentralbank) bezieht.

    Es lassen sich drei Arten unterscheiden: 1. Monetärer Seignorage: Hierunter versteht man den realen Zuwachs des Nominalbestandes an Zentralbankgeld.

    2. Opportunitätskosten-Seignorage: In dieser Betrachtungsweise kommt zum Tragen, dass die Geldschöpfung alternativ über eine Kreditaufnahme am Geld- oder Kapitalmarkt hätte realisiert werden können. Dies würde periodische Zinszahlungen des Staatssektors an den privaten Sektor nach sich ziehen. Die real eingesparten Zinsen repräsentieren dementsprechend den Opportunitätskosten-Seignorage.

    3. Fiskalischer Seignorage: Bei diesem Konzept wird der Zeitpunkt des realen Mittelzuflusses an den Staatshaushalt betrachtet. Typischerweise liegt dieser Zeitpunkt bei der Ausschüttung des Zentralbankgewinns an den Staatshaushalt.

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