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Schiffsbauwerk
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Bau befindliches Schiff. Ein Schiffsbauwerk kann nach einer gewissen Fertigstellung im Schiffsbauregister (Schiffsregister) eingetragen werden, wenn zugleich eine Schiffshypothek eingetragen wird (Vgl. Verordnung zur Durchführung der SchiffsregisterO i.d.F. vom 30.11.1994 (BGBl. I 3631) m.spät.Änd.).
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