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Patronatserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sicherungsmittel bei Kreditgewährung an Konzerngesellschaften (Kreditsicherung). In der Patronatserklärung verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber dem Kreditgeber, ihre Tochtergesellschaft jederzeit in den Stand zu versetzen, ihren Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis nachzukommen.
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