Direkt zum Inhalt

Steueraufsicht

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zollamtliche Überwachung
    (1) des Warenverkehrs über die Grenze und in den Freizonen und Freilagern;
    (2) der Gewinnung und Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerblicher Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren;
    (3) des Handels mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren;
    (4) der Weiterverwendung von Waren in einem Verbrauchsteuerverfahren;
    (5) der Herstellung und Ausfuhr von Waren, für die ein Erlass, eine Erstattung oder Vergütung von Verbrauchsteuer beansprucht wird (§ 209 AO). Durchführung der Steueraufsicht grundsätzlich durch Nachschau, bes. Aufsichtsmaßnahmen sind möglich (§ 213 AO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com