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Revision von Pachtzins vom 16.05.2008 - 11:22
Pachtzins
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die für die Überlassung einer nutzbaren Sache zum Gebrauch und des Genusses der Früchte (Pacht) zu entrichtende Vergütung.
Verbuchung und Besteuerung: Miet- und Pachtzinsen, Pacht.
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