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Revision von polizeilicher Notstand vom 06.04.2010 - 10:45
polizeilicher Notstand
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das Vorliegen bes. Umstände, die das sofortige Einschreiten der Polizei erforderlich machen, v.a. auch das Eingreifen in die Rechte unbeteiligter Dritter, die ggf. Entschädigungsanspruch haben.
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