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Rechte an Informationen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nach der Theorie der Verfügungsrechte sind nicht die Informationen selbst, sondern die mit ihnen verbundenen Nutzungsrechte von wirtschaftlichem Interesse. Um diese Rechte zu schützen und handelbar zu machen, gibt es neben vertraglichen Sicherungsformen eine Anzahl von Rechtsinstitutionen, wie Patent- und Lizenzrecht. Darüber hinaus verlangen neue Informations- und Kommunikationstechniken neben neuen Rechtsinstitutionen auch nach technischen Sicherungen gegen den Missbrauch und die Manipulation von Informationen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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