Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von schwarze Liste vom 19.02.2018 - 16:57
schwarze Liste
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bezeichnung für das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis.
2. Selbstschutzeinrichtung der Wirtschaft: Meist mithilfe der Verbände (ggf. durch Gründung von Kreditschutz-Organisationen) wird Nachrichtenmaterial gesammelt und den Mitgliedsfirmen zur vertraulichen Einsichtnahme zugänglich gemacht, z.B. SCHUFA.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon