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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bezeichnung für das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis.
2. Selbstschutzeinrichtung der Wirtschaft: Meist mithilfe der Verbände (ggf. durch Gründung von Kreditschutz-Organisationen) wird Nachrichtenmaterial gesammelt und den Mitgliedsfirmen zur vertraulichen Einsichtnahme zugänglich gemacht, z.B. SCHUFA.
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