schwarze Liste
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bezeichnung für das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis.
2. Selbstschutzeinrichtung der Wirtschaft: Meist mithilfe der Verbände (ggf. durch Gründung von Kreditschutz-Organisationen) wird Nachrichtenmaterial gesammelt und den Mitgliedsfirmen zur vertraulichen Einsichtnahme zugänglich gemacht, z.B. SCHUFA.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
schwarze Liste
ausgehend