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öffentliche Betriebswirtschaftslehre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betriebswirtschaftslehre öffentlicher Unternehmen und Verwaltungen. 1. Charakterisierung: Betriebswirtschaftliche Fachrichtung, die sich mit betriebswirtschaftlichen Entscheidungs- und Managementproblemen in öffentlichen Unternehmen und Verwaltungen beschäftigt. Ergänzend zur rechtlichen Steuerung tritt das Erkenntnisobjekt der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre in Form der wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung ist dabei keine Alternative zur Rechtmäßigkeit und Sozialstaatlichkeit öffentlicher Aufgabenwahrnehmung, sondern vollzieht sich im Rahmen dieser. Der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre liegt in ihrer neueren Entwicklung ein prozessorientierter Ansatz zur Steuerung von dezentralisierten öffentlichen Unternehmen, Betriebs- und Verwaltungseinheiten zugrunde (New Public Management (NPM)).

    2. Schwerpunkte: Unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen und Zielsetzungen des öffentlichen Sektors geht es um die Analyse und Gestaltung einer wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

    3. Ebenen (inhaltlich): Vgl. Abbildung „Öffentliche Betriebswirtschaftslehre - Inhaltliche Ebenen”.

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