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See-Unfallversicherung

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    Zweig der gesetzlichen Unfallversicherung. Die See-Unfallversicherung umfasst die der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei) dienenden Unternehmen und die in ihnen Tätigen. Es gelten weitgehend die Vorschriften für die Unfallversicherung; vgl. § 114 I Nr. 1 i.V. mit Anlage 1 zu § 35 SGB VII.

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