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Policendarlehen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Ein vom Lebensversicherungsunternehmen gewährtes Darlehen an einen Versicherungsnehmer maximal in Höhe des Rückkaufwerts der Lebensversicherung.
2. Hintergründe: Grundsätzlich dürfen Lebensversicherungsunternehmen keine versicherungsfremden Geschäfte tätigen und damit auch keine Kreditgeschäfte betreiben (§ 7 VAG). Policendarlehen sind hiervon allerdings ausgenommen, da der Versicherungsnehmer ohnedies bis zur Höhe des Rückkaufwerts einen Anspruch auf Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag hat.
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