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Sozialistengesetz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein von Bismarck in seinem Kampf gegen die Sozialdemokratie entworfenes und durchgesetztes Ausnahmegesetz (1878).

    Es enthielt das Verbot sozialdemokratischer Zusammenschlüsse, wie auch ein Verbot der sozialistischen Gewerkschaften, des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins und der Internationalen Gewerkschaften und gab die Möglichkeit, sozialistische Zeitungen und Zeitschriften zu verbieten. Die alsbald eingeleitete Begründung der Sozialversicherung sollte die propagandistischen Möglichkeiten der sozialistischen Stellungnahme gegen den Staat weiter beschneiden.

    Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890.

    Vgl. auch Bismarcksche Sozialversicherungspolitik.

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