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Revision von Steuerpflicht vom 13.05.2008 - 19:05
Steuerpflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Die persönliche St. bezeichnet bei den Personensteuern die Personen, die von der Steuer erfasst werden (Steuersubjekt) und den Umfang, in dem diese Erfassung eintritt (unbeschränkte Steuerpflicht, beschränkte Steuerpflicht).
2. Die sachliche St. bezeichnet dagegen das Steuerobjekt.
Vgl. auch Steuerpflichtiger.
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