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Schwerstbeschädigte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, sind Schwerstbeschädigte und erhalten nach § 31 BVG eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage.

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