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Staatenverbund

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom deutschen Bundesverfassungsgericht entwickelte Bezeichnung für einen Zusammenschluss von Staaten, der nicht als loser Staatenbund angesehen werden kann, aber (jedenfalls noch) nicht die Qualität eines Bundesstaates erreicht. Die Bezeichnung St. wird in Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht v.a. zur rechtlichen Qualifikation der Europäischen Gemeinschaften verwendet (EU).

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