Staatenverbund
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vom dt. Bundesverfassungsgericht entwickelte Bezeichnung für einen Zusammenschluss von Staaten, der nicht als loser Staatenbund angesehen werden kann, aber (jedenfalls noch) nicht die Qualität eines Bundesstaates erreicht. Die Bezeichnung Staatenverbund wird in Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht v.a. zur rechtlichen Qualifikation der Europäischen Gemeinschaften verwendet (EU). Er erfasst mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts „eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben“ (Leitsatz 1 des Urteils vom 30.6.2009 - 2 BvE 2/08 - zum Vertrag von Lissabon).