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Reisekreditbrief
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Akkreditiv in Urkundenform (Kreditbrief) zur Erleichterung des Reiseverkehrs. Der Reisende kann gegen Vorlegung der Urkunde bis zu einem im Reisekreditbrief bezeichneten Höchstbetrag bei jedem zum Korrespondentenkreis der ausstellenden Bank gehörenden Kreditinstitut nach entsprechender Legitimation Bargeld abheben. Durch heute übliche Reisezahlungsmittel, z.B. Reisescheck, Eurocheque, Kreditkarte fast völlig verdrängt. Gebräuchlich ist der Reisekreditbrief vor allem noch in der Türkei und einigen arabischen Staaten.
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