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Pflichtversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Besonderheit der Pflichtversicherung besteht in dem in der Pflichtversicherung herrschenden Kontrahierungszwang. Der Versicherungsnehmer wird einerseits gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, während auf der anderen Seite der Versicherer gesetzlich verpflichtet ist, den Antrag des Versicherungsnehmer auf Abschluss der Versicherung anzunehmen. Insofern schränkt die Pflichtversicherung die Vertragsfreiheit des Einzelnen erheblich ein. Regelungen zur Pflichtversicherung finden sich in den §§ 113 ff VVG.

    Vgl. auch Pflichtversicherungsgesetz.

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