Direkt zum Inhalt

Pflichtversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zwangsversicherung, obligatorische Versicherung. Gesetzliche Verpflichtung für den betroffenen Personenkreis, bestimmte Versicherungen zu nehmen, z.B. in weiten Bereichen der Sozialversicherung (Versicherungspflicht), aber auch in der Privatversicherung (z.B. Jagdhaftpflichtversicherung; Pflichthaftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter, Arzneimittelhersteller, Betreiber von Kernenergieanlagen, Inhaber bes. umweltgefährdender Anlagen). Der Gesetzgeber geht immer mehr dazu über, bei Gefährdungshaftung Versicherungspflicht vorzuschreiben.

    In der Diskussion steht zudem aktuell, ob die Elementarschadenversicherung zur Pflichtversicherung für Hausbesitzer gemacht werden soll.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com