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Selbstverbrauch
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früherer Begriff des Umsatzsteuerrechts. Selbstverbrauch lag vor, wenn ein Unternehmer abnutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden konnten, im Inland der Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen zuführte. Besteuerung des Selbstverbrauchs erfolgte in Deutschland von 1968 bis 1972.
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