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Solidaritätsfonds
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durch Abkommen des Pariser Clubs geschaffener Fonds mit einer Kapitalausstattung von 20 Mrd. Sonderziehungsrechten (SZR); Nachfolger des Europäischen Währungsabkommens. Nach Schaffung des EWS und der Einführung der erweiterten Beistandskredite im Rahmen des IWF verlor der Solidaritätsfonds seine Bedeutung.
Vgl. auch Strukturpolitik der Europäischen Union.
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