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öffentliche Aufgabenträger
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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die Träger öffentlicher Aufgaben in einem gegliederten Gemeinwesen. Zu den öffentlichen Aufgabenträgern zählen:
(1) die regional abgegrenzten Gebietskörperschaften (in der Bundesrepublik Deutschland Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), die jeweils eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben erfüllen;
(2) die funktional (und ggf. zusätzlich regional) abgegrenzten Parafisci (in der Bundesrepublik Deutschland v.a. die Sozialversicherungsträger);
(3) öffentliche Unternehmen, Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände u.Ä.
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