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- Revision von Steuererstattungsanspruch vom 15.02.2018 - 14:53
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Steuererstattungsanspruch
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrages, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist oder der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt oder in Sonderfällen nach einem Einzelsteuergesetz eine Steuererstattung vorgesehen ist (§ 37 II AO). Gläubiger des Anspruchs ist derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner. Der Erstattungsbetrag ist zu verzinsen (§§ 233a, 236 AO).
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