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ordnungsmäßige Bilanzierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine den handels- bzw. steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Aufstellung der Bilanz aufgrund einer ordnungsmäßigen Buchführung.

    Zu beachten sind nach Handelsrecht die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB); vgl. §§ 238 ff. HGB.

    Für die Steuerbilanz gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, sofern nicht steuerliche Spezialvorschriften (bes. aufgrund des steuerlichen Bewertungsvorbehalts) anzuwenden sind.

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