ordnungsmäßige Bilanzierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine den handels- bzw. steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Aufstellung der Bilanz aufgrund einer ordnungsmäßigen Buchführung.
Zu beachten sind nach Handelsrecht die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB); vgl. §§ 238 ff. HGB.
Für die Steuerbilanz gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, sofern nicht steuerliche Spezialvorschriften (bes. aufgrund des steuerlichen Bewertungsvorbehalts) anzuwenden sind.
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