Bilanzverschleierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bilanzdelikt; Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzklarheit. Bilanzierung, die die wirtschaftlichen Tatsachen undeutlich oder unkenntlich macht, sodass ein ungenaues oder unrichtiges Bild der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gegeben wird, wenn dabei gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), ordnungsmäßige Bilanzierung) verstoßen wird.
Strafbar nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Aufwendungen Bilanzierung von Software Buchführung Disagio Doppelte Buchhaltung Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Inventur Kapital Kosten Niederstwertprinzip Rückstellung Working Capital neutrale Aufwendungen sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
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