Bilanzverschleierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bilanzdelikt; Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzklarheit. Bilanzierung, die die wirtschaftlichen Tatsachen undeutlich oder unkenntlich macht, sodass ein ungenaues oder unrichtiges Bild der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gegeben wird, wenn dabei gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), ordnungsmäßige Bilanzierung) verstoßen wird.
Strafbar nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abgrenzung
Abschreibung
Aufwendungen
Bilanzierung von Software
Buchführung
Disagio
Doppelte Buchhaltung
Eigenkapital
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Inventur
Kapital
Kosten
Niederstwertprinzip
Rückstellung
Working Capital
neutrale Aufwendungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
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Bilanzverschleierung
ausgehend
eingehend
Bilanzverschleierung
ausgehend