Direkt zum Inhalt

Bilanzverschleierung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bilanzdelikt; Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzklarheit. Bilanzierung, die die wirtschaftlichen Tatsachen undeutlich oder unkenntlich macht, sodass ein ungenaues oder unrichtiges Bild der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gegeben wird, wenn dabei gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), ordnungsmäßige Bilanzierung) verstoßen wird.

    Strafbar nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com