Bilanzdelikte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: bewusst unwahre oder unterlassene Angaben in der Bilanz zum Zweck der Täuschung, z.B. Bilanzfälschung und Bilanzverschleierung durch irreführende Kontenbezeichnungen, durch Verstöße gegen Bilanzierungsgebote, durch Bewertungen, die den Tatsachen zuwiderlaufen, durch Errichtung fingierter Konten oder durch Luftbuchungen.
2. Bilanzdelikte stehen unter Strafe nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Aufwendungen
Bilanzierung von Software
Buchführung
Disagio
Doppelte Buchhaltung
Eigenkapital
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Inventur
Kapital
Kosten
Niederstwertprinzip
Rückstellung
Working Capital
neutrale Aufwendungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Bilanzdelikte
ausgehend
eingehend
Bilanzdelikte
ausgehend