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Studienreisen
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1. Begriff des Einkommensteuerrechts: Reisen, die ausschließlich oder doch ganz überwiegend zur Förderung des ausgeübten Berufs unternommen werden. Eine Studienreise liegt v.a. vor, wenn die Reise im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation, nach Art eines beruflichen Praktikums oder sonst in einer Weise durchgeführt wird, die die Möglichkeit eines anderen (privaten) Reisezwecks so gut wie ausschließt.
2. Die angefallenen Aufwendungen für Studienreisen in diesem Sinn sind Fortbildungskosten, die als Werbungskosten abzugsfähig sind; Aufwendungen nicht in diesem Sinn gehören nach § 12 EStG zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Bei Studienreisen, die beruflich und privat veranlasst sind, können einzelne Vorgänge als Werbungskosten anerkannt werden, wenn sie sich anhand objektiver Merkmale und Unterlagen von den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten trennen lassen und außerdem nicht von untergeordneter Bedeutung sind (z.B. Spezialkurse, Sprachlehrgänge).
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