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Übernahmegewinn (-verlust)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Positiver (negativer) Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der (untergehenden) Anteile an einer umgewandelten Körperschaft und dem Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter nach der Umwandlungsbilanz.

    2. Steuerliche Behandlung: Umwandlung, Verschmelzung.

    Anders: Übertragungsgewinn: der begriffliche Unterschied liegt darin, dass der Übertragungsgewinn der Gewinn ist, der bei derjenigen Körperschaft eintritt, die das Vermögen abgibt (überträgt), der Übernahmegewinn dagegen derjenige buchhalterische Gewinn, der sich bei der Person/Gesellschaft ergibt, die das Vermögen erhält (übernimmt).

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