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Verkaufskontor
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1. Rechtlich selbstständige Vertriebsabteilung zur Durchführung des direkten Vertriebes für Industriebetriebe (Werkshandelsunternehmen).
2. Vertriebsorgan von Syndikaten, das im Eigentum aller Syndikatsmitglieder steht und deren Vertriebsabteilung ersetzt, wobei es zugleich die Mengenkontingentierung durchführt.
Vorstufe des Verkaufskontors: „Abhängiger Handel”, eine Vertriebsform, bei der gegen die Verpflichtung, ausschließlich oder in bestimmten Gebieten nur Kartellware zu verkaufen, günstige Bezugs- und Preisbedingungen eingeräumt werden.
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