Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vergleichsordnung (VerglO) vom 26.02.2013 - 13:52
Vergleichsordnung (VerglO)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
war Grundlage des Vergleichsrechts, das mit dem Vergleichsverfahren dem vertrauenswürdigen Schuldner die Möglichkeit gab, die Abwendung des Konkurses zu versuchen.
Am 1.1.1999 wurde die Vergleichsordnung (VerglO) durch die Insolvenzordnung (InsO) abgelöst.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon