Vergleichsverfahren
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früheres gerichtliches Verfahren zur Abwendung eines Konkurses (sog. Vergleich) unverschuldet in Not geratener würdiger Schuldner, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse die Erfüllung einer Mindestquote und die Erhaltung des Unternehmens erwarten ließen. Möglich als Stundungs-, Erlass- oder Liquidationsvergleich.
Durch das einheitliche Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) abgelöst.
Anders: außergerichtlicher Vergleich.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Vergleichsverfahren
ausgehend
eingehend
Vergleichsverfahren
ausgehend