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Revision von Wechselobligo vom 05.02.2013 - 17:48
Wechselobligo
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesamtbetrag aller Wechselverbindlichkeiten eines Kunden bei einem Kreditinstitut. Für die laufende Kontrolle aller möglichen Haftungsverpflichtungen eines Kunden aus Wechselgeschäften führt das Kreditinstitut ein Einreicher- und ein Bezogenenobligo. Die Diskontkreditlinie gibt den Betrag an, bis zu der ein Kreditinstitut bereit ist, Wechsel zum Diskont anzukaufen.
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