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Wechselobligo

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Gesamtbetrag aller Wechselverbindlichkeiten eines Kunden bei einem Kreditinstitut. Für die laufende Kontrolle aller möglichen Haftungsverpflichtungen eines Kunden aus Wechselgeschäften führt das Kreditinstitut ein Einreicher- und ein Bezogenenobligo. Die Diskontkreditlinie gibt den Betrag an, bis zu der ein Kreditinstitut bereit ist, Wechsel zum Diskont anzukaufen. 

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