Zitierfähige Version
vereinnahmte Entgelte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
umsatzsteuerlicher Begriff: die dem Unternehmer tatsächlich zugeflossenen Entgelte. Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten muss der Unternehmer die Umsatzsteuer nicht schon bezahlen, wenn er die Leistung ausgeführt hat, sondern erst dann, wenn er die Entgelte vereinnahmt; diese Vergünstigung wird überwiegend nur für Unternehmer mit geringeren Umsätzen gewährt.
Gegensatz: vereinbarte Entgelte.
Vgl. auch Istversteuerung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon