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Warenwert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Außenwirtschaftsrechts: das dem Empfänger in Rechnung gestellte Entgelt, in Ermangelung eines Empfängers oder eines feststellbaren Entgelts der statische Wert im Sinn der Vorschriften über die Station des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

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