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Warenwert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Außenwirtschaftsrechts: das dem Empfänger in Rechnung gestellte Entgelt, in Ermangelung eines Empfängers oder eines feststellbaren Entgelts der statische Wert im Sinn der Vorschriften über die Station des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
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