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Vergleichswert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Bewertungsgesetzes: der für landwirtschaftliche, weinbauliche und gärtnerische Nutzungen oder Nutzungsteile in den einzelnen Betrieben mithilfe der Vergleichszahlen abgeleitete Ertragswert, der sich unter Berücksichtigung des 100 Vergleichszahlen entsprechenden Ertragswerts ergibt (land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Letztere werden zu jeder Hauptfeststellung durch bes. Gesetz festgestellt.

    Bei forstwirtschaftlicher Nutzung gelten Besonderheiten (§ 55 BewG), vgl. Forstwirtschaft.

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